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WeDIY Home › Forum › Shopberatung & Rechtliches › In der Widerrufsbelehrung muss eine Telefonnummer stehen!
Der IDO Verband schickt Abmahnungen an Händler, die in ihrer Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben haben.
“Seit 2014 kann der Verbraucher den Widerruf auch telefonisch erklären. Seitdem nehmen mehrere Gerichte an, dass eine Pflicht besteht, in der Widerrufsbelehrung die Telefonnummer anzugeben. Ebenso entschied nun das OLG Schleswig (Urt. v. 10.1.2019 – 6 U 37/17).”
Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Händler die Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung aufnehmen.