weDiY-Grundsätze
weDiY ist ein Online-Marktplatz für Handmade. Hier begegnen sich Menschen mit einer besonderen Leidenschaft für das Einzigartige, für Kreatives und Handgefertigtes. Es ist unser Ziel, mit Dir gemeinsam einen inspirierenden und vor allem lebendigen Marktplatz zu erschaffen, an dem die gesamte Community Freude hat. Um dieses besondere Nutzungserlebnis und optimale Bedingungen zum Kaufen und Verkaufen zu schaffen und zu erhalten, gelten nachfolgende Grundsätze für alle weDiY-Mitglieder gleichermaßen.
Grundsätze zur Nutzung des Online-Marktplatzes
Wir sind eine Gemeinschaft und wollen, dass sich jeder bei uns willkommen fühlt, deshalb bitten wir Dich, Dich an diese einfachen Spielregeln zu halten. Der Umgang auf allen Ebenen sollte immer freundlich, fair und respektvoll sein, damit unser weDiY-Team Dir bei allen Problemen und Fragen stets zur Seite steht und auf deine Beiträge im Forum reagiert .
1. Sei fair zu anderen Mitgliedern!
So wie im alltäglichen Leben auch, kann es immer dort, wo Menschen aufeinander treffen, auch einmal zu Missverständnissen oder Situationen kommen, in denen etwas anders als erhofft abläuft. In solchen Situationen ist ganz klar, dass Beleidigungen, Drohungen, üble Nachrede, Aufrufe zu Straftaten, rassistische und volksverhetzende Inhalte und eine unangemessene Ausdrucksweise auf weDiY nicht toleriert werden.
Der Inhalt von Nachrichten zwischen Dir und einem anderen weDiY-Mitglied geht grundsätzlich niemanden etwas an. Wir möchten daher eingehend davor warnen, persönliche Daten anderer zu veröffentlichen, welche Dir im Vertrauen oder im Zuge der Abwicklung eines Geschäftes zur Verfügung gestellt worden sind. Dies gilt nicht nur für E-Mailadressen, sondern beispielsweise auch für den Inhalt Eurer Konversation.
Selbstverständlich umfasst das auch die Zusendung von unverlangten E-Mails. Die Kontaktdaten, die Dir beispielsweise im Zuge der Verkaufsabwicklung zur Verfügung gestellt worden sind, dürfen nicht zu anderen Zwecken benutzt werden. Insbesondere ist die Zusendung von Werbung ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers nicht erlaubt.
Egal, ob Verkäufer oder Käufer: Bei Unklarheiten oder Problemen mit Deiner Bestellung, sprich zuerst mit deinem Handelspartner! Niemandem ist geholfen, wenn hieraus ein großer Streit entsteht. Der Ärger lohnt sich nicht: Bleibe freundlich, sachlich und professionell und Du wirst sehen, dass sich so gut wie immer eine Lösung in beidseitigem Einvernehmen finden lässt.
2. Sei fair gegenüber weDiY!
Selbstverständlich gilt Fairness auch im Verhältnis zwischen Dir und dem weDiY-Team. So wie wir Dir stets freundlich und professionell begegnen werden, wünschen wir uns dasselbe auch von Dir.
Es ist nicht erlaubt, gezielt weDiY-Mitglieder mit der Absicht anzusprechen, sie auf externe Online- oder Offlineshops jeglicher Art hinzuweisen. Ebenso dürfen derartige Links oder Aufforderungen nicht in Kommentar-, Profil-, Shop-Seiten oder sonstige Stellen auf weDiY gesetzt werden.
Ob nun in der Absicht, gewisse Abläufe zu beschleunigen oder aber aus anderen Motivationen, es ist generell untersagt, auf weDiY Technologien einzusetzen, die schädliche Auswirkungen auf die Plattform, unsere Mitglieder oder Dritte haben oder diese belästigen können. Dazu zählen wir unter anderem Viren, Roboter, Spider, Scraper, Crawler, Hacking, Brute-Force-Attacken, und vieles mehr.
Grundsätze zum Verkaufen auf weDiY
Wenn Du Dich dazu entschlossen hast, eigene Artikel auf weDiY zum Verkauf anzubieten, dann gehen hiermit auch gewisse Pflichten einher. Gerade in der Eröffnungsphase, aber auch darüber hinaus, sollte Dir bewusst sein, dass Du selbst für die von Dir in deinem weDiY-Shop eingestellten Angebote, deiner Handlungen als Gewerbetreibender und für die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen verantwortlich bist. Dies gilt nicht nur gegenüber weDiY, sondern vor allem auch mit Blick auf die jeweiligen gesetzlichen Regeln, die für das Anbieten und Verkaufen von Artikeln gelten.
1. Biete etwas Besonderes an!
weDiY ist der Marktplatz für Unikate und Selbstgemachtes. Dementsprechend gibt es neben einzigartigen, selbstgemachten und mit Liebe gefertigten Angeboten grundsätzlich keinen Platz für Artikel, die diese Kriterien nicht erfüllen. Das Besondere Deines Artikels kann in der Art, wie er gefertigt wurde, den verwendeten Materialien, des Verwendungszweckes oder anderen vergleichbaren Bereichen liegen. Anhand unserer Kategorien kannst Du die Produktpalette unseres Marktplatzes abschätzen.
Wichtig ist, dass Du ausschließlich Produkte anbietest, bei denen das Design von Dir stammt und/oder die Du selber hergestellt, aufgearbeitet oder veredelt hast. weDiY-Produkte dürfen nicht aus Baukästen oder in industrieller Fertigung entstanden sein. Sie dürfen nur in Kleinserien hergestellt und nicht als Massenware vertrieben werden. Einzig in den Kategorien „Material“ und „Vintage“ gelten abweichende Regelungen.
Der Anbieter einer Ware muss über die angebotene Ware verfügen oder in der Lage sein, sie innerhalb der im Angebot angegebenen Zeit zu liefern.
Neben den vorgeschriebenen Artikeln dürfen von Dir auch Leistungen angeboten werden, die im Zusammenhang mit Handarbeit, Basteln, Nähen oder Do-It-Yourself stehen.
Der Verkauf von Materialien oder Vintage-Artikeln ist, entgegen vorstehender Kriterien, in den dafür vorgesehenen Kategorien erlaubt.
Was wir meinen, wenn wir sagen:
a) Dein Design, aber nicht Deine Herstellung
Artikel, die Du designt hast, welche Du jedoch nicht selbst fertigst, sind gern gesehen. Denn in diesem Fall steckt der Eigenanteil, der Dein Angebot besonders macht, schon in der Idee.
b) Vintage-Artikel
Unter dem Begriff „Vintage-Artikel“ verstehen wir hochwertige Waren, die (belegbar) mindestens 20 Jahre alt sind. Diese Artikel gehören in die dafür vorgesehene Hauptkategorie „Vintage“. Dazu zählen neben Mode, Accessoires, Schmuck und Taschen auch Design-Objekte, Möbel, Kunst, Antikes und weitere Lieblings- und Sammlerstücke mit Stil und in entsprechend wiederverkäuflichem Zustand. Die von Dir angebotenen Produkte können sowohl handgefertigt, von Hand aufgearbeitet sein oder aber auch aus industrieller Fertigung stammen.
c) Handarbeits-/ Material aus industrieller Fertigung
Um besondere Artikel herstellen zu können, ist nicht nur das entsprechende Know-How und ein Mindestmaß an Kreativität notwendig, sondern auch das richtige Material ist essentieller Bestandteil des Schaffensprozesses. Damit Verkäufer und die, die es noch werden wollen, auch diesbezüglich auf weDiY fündig werden und aus einfachen Rohmaterialien handgefertigte Stücke fertigen können, bietet sich in der Kategorie „Material“ genau das richtige Equipment für diesen Prozess. Daher ist es im Bereich dieser Kategorie gestattet, ausschließlich Produkte mit dem Zweck der kreativen Weiterverarbeitung anzubieten, die sowohl handgemacht, wie z.B. handgedrechselte Perlen oder handgesponnene Wolle, als auch nicht selbst hergestellt worden sind, wie Meterware oder Scheren.
Grundsätze zu Artikeln auf weDiY
1. Das Einstellen von Artikeln im Rahmen eines Angebotes
Unabhängig von den Anforderungen, die der Gesetzgeber an den Verkäufer stellt, erhebt auch weDiY gewisse Maßstäbe, die verbindlich für alle auf weDiY eingestellten Angebote gelten.
a) Die richtige Kategorie
Jeder Verkäufer ist verpflichtet, das Angebot in der jeweils passenden Kategorie einzustellen. Wie eingangs erwähnt, ist der Online-Katalog des weDiY-Marktplatzes in Kategorien und Unterkategorien aufgegliedert. Sofern sich ein Angebot in der falschen Kategorie befindet, verwirrt und verärgert dies nicht nur andere Verkäufer oder potentielle Käufer. Es macht das gezielte Auffinden des Angebotes auch generell schwieriger und die Suchergebnisse ungenau.
Sollte tatsächlich einmal die Situation eintreten, dass keine Kategorie passt, so ist der Support zu benachrichtigen, damit eine Kategorie für den Artikel erstellt werden kann.
b) Die richtigen Hauptmerkmale
Hauptmerkmale dienen dazu, deinem Kunden dein Produkt oder die Verwendung deines Produktes kurz zu beschreiben. Mit den richtigen Stichworten wird Dein Produkt von Käufern gezielt gefunden. Wichtig ist dabei natürlich ein sinnvoller Zusammenhang zwischen verwendetem Text mit max. 80 Zeichen und dem Angebot. Sofern dies nicht feststellbar ist, sehen wir darin einen Verstoß gegen die vorliegenden Grundsätze.
Beachte bitte, dass die Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffe, entsprechende Rechtsverfolgung durch die Rechteinhaber nach sich ziehen kann.
c) Die richtige Beschreibung
Die Texte und Bilder, die Du zum Beschreiben Deiner Produkte verwendest oder z.B. in Kommentaren oder Bewertungen veröffentlichst, dürfen nicht gegen geltendes Recht, das Urheber- und insbesondere das Markenrecht verstoßen.
Beschreibe Deine Artikel gewissenhaft und beachte auch die gesetzlichen Vorgaben, denen Deine Produktbeschreibung möglicherweise genügen muss.
Werbe nicht mit fremden Namen oder Marken, denn das ist unfair und außerdem gefährlich, da Du Marken- und/oder Lizenzrechte verletzt und damit riskierst, abgemahnt zu werden. Darüber hinaus behält WeDiY es sich vor, Angebote zu beenden und zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verstoß gegen diesen Grundsatz vorliegen.
Der Anbieter muss im Angebot über die Einzelheiten zu Preis, Zahlung, Lieferung, Lieferzeit, Liefer- und Versandkosten in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen informieren. Achte darauf, dass Deine Angaben zutreffend und auch vollständig sind, um keine Missverständnisse oder Probleme mit Deinen Käufern zu provozieren.
Bitte hab Verständnis dafür, dass wir es untersagen, in der Beschreibung auf externe Verkaufsmöglichkeiten hinzuweisen. Ebenso dürfen keine anderen Angaben (wie z.B. Telefonnummern oder E-Mailadressen) aufgeführt sein, die auf eine absatzfördernde Kontaktaufnahme abseits von weDiY mit einem weDiY-Käufer abzielen. Selbstverständlich gilt dieses Verbot nicht für Dein ordnungsgemäßes Impressum – hier muss verpflichtend diese weiterführende Information hinterlegt werden.
Solltest Du einen Blog oder eine Fan- oder Unternehmensseite in einem sozialen Netzwerk (z.B. Facebook oder Twitter) verlinken wollen, kannst Du das in der Beschreibung Deiner Artikel gern tun – vorausgesetzt, auch hier verstößt Du nicht gegen die weDiY-Grundsätze. Auch eine Verlinkung auf weiterführende Informationen, welche noch genauer über Bestandteile Deiner Angebote informieren (z.B. eine nicht-kommerzielle Seite, die informiert, wie man das von Dir verwendete Material reinigt, etc.) ist zulässig-
2. Verbotene Artikel
Natürlich gibt es Artikel, die wir auf weDiY absolut nicht tolerieren können oder wollen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Oft ergibt sich die Unzulässigkeit des Artikels schon von selbst. Dennoch möchten wir diese unerwünschten Artikel hier nochmal aufführen.
a) Diebesgut / Hehlerware
Eigentlich keiner Erwähnung wert, da es so offensichtlich ist: Es dürfen selbstverständlich keine Artikel angeboten werden, die unrechtmäßig erlangt wurden. Stammt die Ware z.B. aus einem Einbruch, darf sie von Dir nicht angeboten werden, auch wenn Du mit dem Einbruch nichts zu tun hast.
b) Jugendgefährdende Medien/Gegenstände, die nur von Volljährigen erworben/betrachtet werden dürfen
Voraussetzung für die Mitgliedschaft auf weDiY ist das vollendete 18. Lebensjahr. Nichtsdestotrotz ist jedoch zu beachten, dass sich die bei weDiY eingestellten Angebote, auch ohne vorherige Anmeldung, aufrufen und ansehen lassen. Darüber hinaus wird es uns nicht in jedem Fall gelingen, zu verhindern, dass sich Nutzer anmelden, die noch unter 18 Jahre alt sind. Als Anbieter einer Ware, die nur von Volljährigen erworben werden darf, musst Du sicherstellen, dass auch nur ein solcher Volljähriger die Ware erhält. Weiterhin darfst Du aus Gründen des Jugendschutzes keine Bilder oder Beschreibungen der Ware oder Leistung bei weDiY veröffentlichen, die unter Umständen bereits jugendgefährdend sein können. Also verzichte bitte auf Textauszüge oder Fotos, die für Minderjährige nicht geeignet sein könnten.
c) Illegale Drogen
Auch im Bereich des Online-Handels finden das BtmG und das StGB Anwendung. Bitte beachte, dass bei weDiY daher sowohl der Handel mit Drogen, als auch mit Saatgut, aus denen bewusstseinserweiternde/aufputschende/sedierende Pflanzen/Kakteen/Pilze gezogen werden können, verboten ist. Ebenfalls verboten ist der Handel mit sogenannten Duftkissen, also Kissen, die berauschende Pilze enthalten.
Der Handel mit Gegenständen, die dem Drogenkonsum dienen, wie z.B. antike Opiumpfeifen etc., ist bei weDiY dagegen erlaubt, wenn er nicht bereits gesetzlich untersagt ist, und keine Aufforderung oder Anleitung zum Drogenkonsum in der Artikelbeschreibung enthalten ist.
d) Propagandaartikel verbotener Parteien, Vereine und Gruppen/Artikel verfassungsfeindlicher Organisationen/Aufruf zu Straftaten
Auch hier halten wir uns an geltendes Recht: Das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ist verboten. Ebenso ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Volksverhetzung und die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener strafrechtlich sanktioniert. Wir schließen auch Dokumente und Produkte dieser Art aus, die zu Sammlerzwecken gehandelt werden sollen. Auch Militaria stehen dem Grundgedanken von weDiY entgegen und haben auf dem Marktplatz nichts zu suchen.
e) Gesundheitsgefährdende Chemikalien/verbotene elektronische Geräte
Der Handel mit Giftstoffen und gefährlichen Chemikalien ist bei weDiY verboten. Bitte informiere Dich genau über die Rechtslage, wenn Du für die Herstellung Deiner Produkte bestimmte Inhaltsstoffe verwendest. Auch vor dem Verkauf von elektronischen Geräten musst Du Dich genau über die Zulässigkeit des Handels informieren! Geräte müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Eine Ausnahme ist bei nicht mehr einsatzfähigen, antiken Geräten möglich.
f) Fälschungen, nachgeahmte Markenprodukte, Verwendung von Markennamen, geschützte Logos, Motive und Designs
Es ist gesetzlich verboten, Artikel anzubieten, die mit einem Logo oder Namen einer Firma ausgestattet sind, obwohl sie nicht von dieser Firma stammen. Dieses Verbot gilt auf weDiY ebenso. Ferner ist es untersagt, damit zu werben, ein Produkt sei dem Produkt einer Markenfirma ähnlich. Die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. in Angebots-, Shop- oder Profilseiten) dürfen die Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Patent- oder Namensrechte Dritter nicht verletzen. Bitte beachte, dass dieses Verbot auch für nachgeahmte Parfüms gilt.
Beispiele für die verbotene Nutzung fremder Markennamen in Beschreibungen:
„Handtasche im Stil von Chanel“
„Eine Uhr, die aussieht wie eine Rolex“
Bei Zubehör darf angegeben werden, dass es für verschiedene Marken genutzt werden kann („passend für“, „kompatibel mit“), wenn dies der Wahrheit entspricht und für die Beschreibung der Ware unerlässlich ist. Die Angabe darf jedoch nicht dazu dienen, bei Käufern den Irrtum zu erwecken, das Angebot (Zubehör) selbst stamme von dem entsprechenden Markenhersteller. Bitte lasse Dich anwaltlich beraten, wenn Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit Deines Angebots hast. Sollte weDiY Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Angebotes haben, behalten wir uns vor, es ohne vorherige Ankündigung zu beenden und zu löschen.
g) Filme, Musik und Fotos als Kopien
Wir verbieten den Verkauf von Kopien von Filmen, Musik und Fotos, Noten und Lehrunterlagen (bspw. auf beschreibbaren Datenträgern). Auch hier gilt das Urheberrecht, über dessen Reichweite Du Dich eigenständig informieren musst. Ausgenommen von der Regel sind autorisierte Kopien von Fotos; in diesem Fall ist von Dir im Angebot anzugeben, dass eine Autorisierung vorliegt. Diese musst Du auf Nachfrage nachweisen können. Es ist untersagt, Bilder und Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind, zu verwenden, wenn der Verwender kein Nutzungsrecht erworben hat.
h) Gegenstände, Kleider, Ausweise oder andere Gegenstände aus sicherheitsrelevanten Bereichen wie z.B. Uniformen/Lizenzen und Ausweispapiere von Behörden
Es ist verboten, bei weDiY Artikel anzubieten, die ein großes Risiko der missbräuchlichen Nutzung bergen. Hierunter fallen u.a. alle echten oder echt wirkenden Uniformen und Teile von Uniformen, Namensschildern, sowie Ausweise der Polizei, Armee, Geheimdiensten, Feuerwehr, von Sicherheitspersonal und Flughafenpersonal weltweit. Ausgeschlossen von diesem Verbot sind antike Uniformen und Ausweise.
i) Aktien und andere Formen von Geldanlagen
Der Verkauf von geltenden Zahlungsmitteln ist verboten. Aktien können über weDiY nicht wirksam vertrieben werden. Ausgeschlossen von diesem Grundsatz ist der Verkauf von als verfallen erklärten Aktien oder Aktien von nicht länger existenten Unternehmen und von alten nicht mehr geltenden Währungen.
j) Bilder und andere urheberrechtlich geschützte Dateien
Es gilt das Urheberrecht! Bitte informiere Dich darüber, denn Du musst sicherstellen, dass Dir an einem Foto, einer Datei oder an einem anderen Inhalt ein Nutzungsrecht für die Veröffentlichung zusteht.
k) Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen
Der Begriff der „guten Sitten“ lässt sich kaum allgemeinverbindlich definieren. Wir legen Wert darauf, dass bei uns nur Produkte und Leistungen angeboten werden und unsere Nutzer seriös handeln. Sollte eine Ware, eine Leistung oder das Benehmen eines Mitglieds nicht zu uns passen, werden wir das Angebot löschen und/oder das Mitglied verwarnen, sperren beziehungsweise sogar die Kündigung aussprechen. Bitte beachte immer, dass Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen bei uns Handel betreiben und nimm darauf Rücksicht!
l) Handel mit Tieren oder Tierprodukten
Wir untersagen den Handel mit lebenden Tieren sowie mit Teilen und Erzeugnissen aus geschützten Tieren und Pflanzen. Es gelten die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, der daraus erlassenen EU-Verordnung Nr. 338/97 und des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir untersagen den Handel mit Elfenbein oder Knochen aus Elfenbein produzierenden Tieren, einschließlich Stoßzähne, versteinertes Elfenbein und Mammut-Elfenbein. Zusätzlich zu den geltenden internationalen Regelungen zum Handel mit Teilen und Erzeugnissen aus geschützten Tieren und Pflanzen, untersagt weDiY den Handel mit allen Produkten, bei denen Tierpelze verarbeitet wurden. Selbiges gilt grundsätzlich auch für den Handel mit Tierfellen. Hiervon ausdrücklich ausgenommen ist jedoch der Handel mit handelsüblichen Tierfellen – insbesondere Kuh- oder Schafsfelle. Der Verkäufer ist in diesen Fällen gehalten, im Rahmen der Produktbeschreibung die jeweilige Fellart ausdrücklich zu benennen.
m) Kinderarbeit
Jegliche aus Kinderarbeit stammende Produkte sind ohne Ausnahme auf weDiY verboten!
n) Zusätzliche Verbote:
Der Handel mit Waffen und Munition jedweder Art ist verboten!
Der Handel mit Sprengstoffen und Pyrotechnik oder der zur Herstellung von Sprengstoffen und Pyrotechnik dienlichen Materialien ist ebenfalls verboten!
3. Angebote, die unter strengen Voraussetzungen möglich sind
Es gibt dagegen auch Angebote, die zwar nicht verboten sind, bei denen aber besondere Voraussetzungen einzuhalten sind, damit ein Verkauf stattfinden kann. Auch diese Auflistung ist ausdrücklich nicht abschließend.
a) Der Handel mit Nahrungsmitteln
Für den Handel mit Lebensmitteln gilt in Deutschland eine Vielzahl von Vorschriften. Wenn Du Lebensmittel auf weDiY anbieten möchtest, musst Du die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung kennen, die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und einige weitere Regelungen. Es ist umstritten, ob die Kennzeichnung der Lebensmittel nur auf der Verpackung selbst oder auch im Online-Angebot präzise zu erfolgen hat. Beachte also, dass Du zumindest das angebotene Lebensmittel genau kennzeichnen musst. Aber je mehr Angaben Du in Deinen Artikelbeschreibungen machst, umso geringer ist die Gefahr, dass Du abgemahnt wirst. Lasse dich bitte im Zweifel anwaltlich beraten, denn Du selbst bist für dein Angebot verantwortlich!
b) Der Handel mit Textilien
Beim Verkauf von Textilien musst Du ebenfalls mehrere Gesetze beachten. Das Textilkennzeichungsgesetz verpflichtet bspw. den Handel dazu, den Kunden darüber zu informieren, aus welchen textilen Rohstoffmengen die angebotenen Produkte bestehen. Informiere dich bitte bei den zuständigen Institutionen genau über die Kennzeichnungspflichten!
c) Der Handel mit Kinderspielzeug
Gerade beim Handel mit Kinderspielzeug gibt es viele verschiedene rechtliche Vorgaben. Bevor ein Spielzeug auf den Markt gebracht werden kann, muss sichergestellt werden, dass es den gesetzlich geforderten Sicherheitsanforderungen entspricht. Es muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein und (sofern nötig) über eine Gebrauchsanweisung, Sicherheitsinformationen und Warnhinweise (z.B.: „Achtung! Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“) verfügen. Spielzeuge müssen mit einer Seriennummer oder einem vergleichbaren Kennzeichen versehen sein. Weiterhin muss auf dem Spielzeug der Name des Herstellers angegeben werden. Bitte informiere Dich umfassend über die EU-Richtlinie (2009/48/EG) zu diesem Thema und hole Dir rechtliche Beratung, wenn Du Dir unsicher bist, wie und ob Du Spielzeug bei weDiY anbieten kannst.
d) Der Handel mit Kosmetik
Beachte bitte, dass bezüglich des Handels mit Kosmetik unter anderem die Kennzeichnungspflichten der §§ 4, 5 und 5a der KosmetikV und die Preisangabenverordnung gelten. Nichtsdestotrotz solltest Du Dich vorab gewissenhaft über die einzuhaltenden gesetzlichen Regelungen umfassend informieren.
IV. Grundsätze zu Bewertungen
Wenn es zu einer erfolgreichen Verkaufsabwicklung gekommen ist, haben sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer abschließend die Gelegenheit, die gesamte Verkaufsabwicklung mit einem Sternesystem von 1 (schlecht) bis 5 (sehr gut) und einem individuellen Kommentar zu bewerten. Bedenke bitte: Bewertungen sollen anderen weDiY-Mitgliedern einen aussagekräftigen Eindruck über den konkreten Ablauf der Verkaufsabwicklung geben. Da eine solche Bewertung mitunter entscheidend für künftige oder potentielle Vertragspartner sein kann, ist jedes weDiY-Mitglied im Rahmen der Abgabe seiner Bewertung dazu verpflichtet, sie wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Bewertungen müssen ausgewogen, sachlich und fair gehalten werden. Eine Bewertung, die die Grenze zur Schmähkritk überschreitet, wird ersatzlos gelöscht.
Auch ist es bei weDiY untersagt, Bewertungen über sich selbst abzugeben, um dadurch auf das Kaufverhalten potentieller Kunden Einfluss zu nehmen.
VI. Grundsätze zu Sanktionen und Maßnahmen
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die weDiY-Grundsätze, behalten wir uns, je nach Verstoß, angemessene Maßnahmen und Sanktionen vor. Das kann die Löschung des Beitrages/ des Angebotes/der Bewertung bedeuten und bis hin zur fristlosen Kündigung des mit Dir geschlossenen Nutzungsvertrages führen. Wir werden bei Vorliegen eines Verdachts bzgl. eines Verstoßes gegen diese Grundsätze immer eine Einzelfallprüfung vornehmen und auf Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen die angemessene Vorgehensweise wählen. Die entsprechenden Maßnahmen können auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Eine Aufhebung des Nutzungsverhältnisses zwischen weDiY und seinen Nutzern kommt hingegen jedoch nur bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen in Betracht.